Berliner Senat legt Spielhallengesetz vor: Wichtiger Schritt gegen Spielhallenflut

Der Berliner Senat hat am Dienstag, dem 7. Februar 2011 einen Entwurf für ein Spielhallengesetz beschlossen, der nach der Behandlung durch den Rat der Bürgermeister ins Abgeordnetenhaus eingebracht wird. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller und der Vorsitzende des Arbeitskreises Stadtentwicklung, Daniel Buchholz, halten dieses Gesetz für einen wichtigen Schritt zur Eindämmung der Spielhallenflut in Berlin.
„Die Zahl der Spielhallen nimmt in den letzten Jahren in fast ganz Deutschland explosionsartig zu. Ein Ende ist nicht abzusehen. Berlin ist das erste Bundesland, das gegen diese fatale Entwicklung entschieden vorgeht. Wir wollen die Spielhallenflut stoppen, die den traditionellen Einzelhandel verdrängt und Kieze zerstört. Bereits zum 1.Januar 2011 haben wir die Steuer auf Geldgewinnspielgeräte drastisch von elf auf 20 Prozent angehoben. Die SPD-Fraktion hat ein umfassendes Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht im Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt im Senat verabschiedeten Entwurf für ein Spielhallengesetz werden wesentliche Bestandteile davon in Gesetzesform gebracht“, so Michael Müller.
Daniel Buchholz ergänzt: "Mit dem Landesspielhallengesetz wird ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen festgelegt. Außerdem soll nur noch eine Spielhalle pro Gebäude erlaubt sein. Pro Spielhalle soll die maximal erlaubte Zahl der Automaten von zwölf auf acht reduziert werden. Außerdem sollen zukünftig strenge Anforderungen für Betreiber und Personal gelten. Eine weitere Neuerung ist die Begrenzung der Öffnungszeiten. Bisher dürfen die Spielhallen praktisch rund um die Uhr geöffnet sein, zukünftig müssen sie acht Stunden – von 3 bis 11 Uhr morgens – schließen.
Die Betreiber der Spielhallen müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen. Die Zahl der Geld-Gewinnspielgeräte hat sich in den vergangenen vier
Jahren auf über 10.000 fast verdoppelt. Nach Angaben der
Wirtschaftsverwaltung gibt es inzwischen 288 Standorte. 393 Personen
verfügten über eine Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle.
Wie die Betreiber muss das Spielhallenpersonal als Voraussetzung für seine Tätigkeit Schulungsnachweise zum Thema Suchtprävention und -bekämpfung vorlegen.
Der Gesetzentwurf sieht ferner Regelungen vor, die eine Ballung von Spielhallen an einem Standort, sog. Mehrfachkomplexe, verhindern sollen. So ist ein Abstand zwischen den einzelnen Spielhallen von grundsätzlich mindestens 500 Metern einzuhalten. Zur Gewährleistung des Jugendschutzes dürfen Spielhallen nicht in räumlicher Nähe zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen betrieben werden.
Seit dem Jahr 2009 hat sich die Zahl der Spielhallen in Berlin gegenüber dem Jahr 2008 deutlich erhöht. Öffentlich sichtbar wurde dies vielfach durch eine aggressive, den Spielanreiz - auch mit der Ankündigung von zweifelhaften Gewinnaussichten -steigernde Außenwerbung.
Die Häufung der Spielhallen auf engstem Raum entwertet die Quartiere und stößt bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern auf Ablehnung.
In den Spielhallen - aber auch in Gaststätten - angebotene Geldgewinnspielgeräte stellen vielfach den Einstieg in die Spielsucht dar. Dabei wird das Spielen zum Lebensmittelpunkt und das Geld unkontrolliert und irrational eingesetzt. Die Glücksspielsucht ist seit 2001 offiziell als Krankheit anerkannt. Sie hat auf das Leben der Betroffenen, von denen es allein in Berlin schätzungsweise 37.000 gibt, aber auch für die Angehörigen und Freunde extrem belastende Auswirkungen. Das reicht vom Anhäufen beträchtlicher Schulden bis hin zum Abgleiten in die Kriminalität.
Im Gegensatz zum jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist der von der CDU im September 2010 vorgelegte Entwurf für ein Spielhallengesetz mit heißer Nadel gestrickt und rechtlich unzureichend. Problematisch ist insbesondere die Rückwirkung auf bestehende Spielhallen, die zwar politisch wünschenswert ist, aber umgehend von Gerichten kassiert werden dürfte. Auch bei den Inhalten schwankt die CDU mächtig. Mit ihrem Antrag wollte sie die Anzahl der Automaten pro Spielhalle zunächst von 12 auf 25 mehr als verdoppeln. Erst nach Protesten hat sie den eigenen Antrag geändert und will jetzt bei den bisher gültigen 12 bleiben. Das Berliner Spielhallengesetz werden wir bis zum Sommer diesen Jahres im Abgeordnetenhaus beschließen und damit das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz sein."
Als weiteren Baustein verfolgt die SPD-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung. „Aus schleierhaften Gründen verweigert sich die CDU auch dieser Initiative.
Sie fällt damit ihren eigenen CDU-Baustadträten in den Rücken, die händeringend ein Instrument fordern, um Spielhallen mit bezirklichen Bebauungsplänen verhindern zu können“, so Buchholz abschließend.




