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Eva Högl im Bundestag zum Thema Strafverfolgung in Europa

Eva Högl bei ihrer Rede zur Europäischer Strafverfolgung im Deutschen Bundestag

Am 24. März 2011 hat die Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte, Dr. Eva Högl im Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes “Über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ gesprochen. 

Die Rede gibt es auf unserer Seite zum Lesen und zum anschauen.

"Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

Kriminalität ist kein nationales Problem und macht vor Ländergrenzen nicht halt. Menschenhandel, Terrorismus oder Korruption sind internationale und damit länderübergreifende Straftaten, denen auch nur länderübergreifend effektiv begegnet werden kann.

Ein flexibler und zuverlässiger Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Art. 87 Abs. 1, 2a AEUV) ist aus diesem Grund ein wichtiger Baustein bei der wirksamen Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Der Vertrag von Lissabon stärkt in dieser Beziehung bereits die Rolle von Eurojust und Europol (Art. 85 und Art. 88 AEUV), die die Mitgliedstaaten in ihrer Zusammenarbeit bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und der Prävention und Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus unterstützen. Ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU.

Darüber hinaus hat die Europäische Union mit dem im Dezember 2009 verabschiedeten Stockholmer Programm eine ganzheitliche Strategie vorgelegt, die die Prioritäten der EU für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Fünf-Jahres-Zeitraum von 2010 bis 2014 festgelegt. Damit bildet sie den Rahmen für zahlreiche politische Maßnahmen der Union auf Gebieten wie der Justiz, der öffentlichen Sicherheit, bei der Einwanderung und beim Asyl. Hierbei ist es wichtig, die richtige Balance zwischen sicherheitspolitischen Interessen und Freiheitsrechten zu wahren. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für eine Ausgewogenheit von Freiheit uns Sicherheit.

Mit dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI aus dem Jahre 2006 formulierte der Rat ein zentrales Ziel der Europäischen Union. Es besteht darin, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Nur durch eine engere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen und Erkenntnissen über Straftaten und kriminelle Aktivitäten kann eine effektive länderübergreifende Prävention und Strafverfolgung gewährleistet werden und damit ein möglichst hoher Schutz für die Bürgerinnen und Bürger in Europa. Jedem Mitgliedstaat wurde die Möglichkeit eingeräumt, die für die Strafverfolgungsbehörden relevanten Daten anzufordern und auf deren Ersuchen hin zu erhalten. Ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität, den wir als SPD ausdrücklich unterstützen.

Zwei große Fortschritte beinhaltet der Rahmenbeschluss gegenüber den bisherigen Rechtshilfebestimmungen, auf die ich hinweisen möchte: Zum einen schreibt er den sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. Grundsatz der Verfügbarkeit personenbezogener Informationen fest, der besagt, dass Informationen den Strafverfolgungsbehörden aus anderen Ländern in der gleichen Art und Weise zugängig gemacht werden müssen wie den inländischen Behörden. Zum anderen enthält der Rahmenbeschluss Regelungen zu Beantwortungsfristen. So sollen auf Ersuchen aus EU-Staaten in Eilfällen innerhalb von acht Stunden, in normalen Fällen innerhalb von zwei Wochen geantwortet werden. Bislang wurde der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch rechtliche Hindernisse und komplizierte Verwaltungsstrukturen beeinträchtigt. Ein mehrmonatige Wartezeit, wie sie bisher nicht selten die Regel war, wäre nunmehr ausgeschlossen. Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Fristenregelung beschreiten die europäischen Staaten einen neuen und richtigen Weg.

Leider hat es Deutschland bisher versäumt, den Rahmenbeschluss trotz Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht umzusetzen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die notwendige Umsetzung in deutsches Recht zu vollziehen. Mit dem Gesetzentwurf „über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ schlägt die Bundesregierung Änderungen bei einer Reihe von Gesetzen vor, darunter das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Bundeskriminalamtgesetz und das Bundespolizeigesetz.

Die SPD unterstützt ausdrücklich den Rahmenbeschluss zur Erleichterung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und damit auch die Umsetzung durch das geplante Gesetz. Dabei ist es wichtig hervorzuheben, dass nur verfügbare Daten übermittelt werden sollen, also die Daten, die bei der ersuchten Behörde vorhanden sind und die ohne Ergreifen von Zwangsmaßnahmen erhoben worden sind. Eine Übermittlung von Daten, die erst durch Zwangsmaßnahmen erhoben werden müssten, wird nicht gestattet.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2011, dass der Begriff der „durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen“ legal definiert wird. Der Polizei wäre sonst der Datenabgleich als ein wichtiges Instrument zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen genommen. Die SPD hält genau wie die Bundesregierung eine Legaldefinition des Begriffes für nicht notwendig. Da ohnehin nur Daten ausgetauscht werden können, die bereits vorhanden sind und aufgrund einschlägiger nationaler Vorschriften abgeglichen werden, spielt die Frage keine Rolle, ob die Daten durch Zwangsmaßnahmen erlangt werden können, da diese ohnehin einem Verwertungsverbot unterlägen.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten spielt bei der Weitergabe von Informationen der Datenschutz eine besonders große Rolle. Ein modernes europäisches Netzwerk zum Informationsaustausch bedarf auch eines gewissenhaften einheitlichen Schutzes der zu übertragenden Daten. Der Grundsatz der Verfügbarkeit zielt darauf ab, die vorhandenen nationalstaatlichen und gemeinschaftlichen europäischen Informationssysteme miteinander zu vernetzen, so dass die Daten für die verschiedenen Sicherheitsbehörden abgerufen, gespeichert und übermittelt werden können, auch wenn sie nur durch das Einverständnis des jeweiligen Mitgliedstaates eingeholt werden dürfen. Eine wirksame Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg zum Schutz kollektiver Sicherheitsinteressen darf den Individualschutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht beeinträchtigen. Notwendig ist es, jedem Missbrauch vorzubeugen und den Grundrechteschutz, wie in Art. 16 AEUV sowie in der der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt, vollständig zu achten.

Meine Fraktion und ich begrüßen den Schritt der europäischen Staaten hin zu einer gegenseitigen Akzeptanz von rechtlichen Strukturen und Entscheidungen sowie zu einem umfassenden Informationsaustausch im Bereich der Strafverfolgung. Der Umsetzung des Rahmenbeschlusses von 2006 gestehen wir dabei eine besondere Rolle zu. Und nach der Umsetzung in nationales Recht ist es wichtig, den Austausch von Strafverfolgungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu überwachen und die Funktionalität und Wirksamkeit der Austauschnetzwerke kontinuierlich zu überprüfen. Wir unterstützen eine intensive und weitgehende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und auf europäischer Ebene – nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, auch darüber hinaus. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen.

Vielen Dank!"