Gedenken braucht Raum - Entfernen der Werbetafeln rund um das Mahnmal an der Putlitzbrücke


Unter der Überschrift "Gedenken braucht Raum" hat die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Mitte von Berlin am 12. November einstimmig einen Antrag verabschiedet, der auf eine Initiative der SPD Moabit-Nord zurückgeht.
Mit einer Erledigungsfrist bis zum 18. Februar 2010 wurde folgender Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Werbeschilder auf der östlichen Seite der Putlitzbrücke um das Mahnmal für die aus Berlin deportierten jüdischen Opfer des Nationalsozialismus entfernt werden und dass dort keine weiteren Werbetafeln mehr angebracht werden."
Auf unserem Bild ist die Gedenkveranstaltung des Bezirks Mitte von Berlin vom 09. November 2009 zu sehen: Über den Köpfen prangt das Emblem eines Supermarktes, das rund fünf Meter vom Mahnmal, das an die deportierten und ermordeten Berlinerinnen und Berliner jüdischen Glaubens erinnert. Auch während der Bundestagswahl hatten einzelne Parteien entweder rücksichtslos die Lichtmasten um das Mahnmal für ihre Botschaften genutzt oder versucht, das Gedenken an die Ermordeten für ihre politische Richtung zu reklamieren.
Der Antrag wurde von Mitgliedern der 6. Abteilung Moabit-Nord erarbeitet. In der damaligen Begründung in der Mitgliederversammlung hieß es:
"Die 6. Abteilung der SPD Mitte (Abteilung Moabit Nord) hat nach ausführlicher Diskussion den Beschluss gefasst, dass künftig rund um das Mahnmal an der Putlitzbrücke keine Werbetafeln an den Straßenlaternen befestigt sein sollten und bestehende Werbetafeln schnellstmöglich entfernt werden sollten. Diesem Beschluss lagen folgende Überlegungen zugrunde.
Denk- und Mahnmale brauchen zur Entfaltung ihrer Wirkung eine entsprechende räumliche Umgebung. Einflüsse, die eine Beeinträchtigung der Wirkung des Mahnmals während der Betrachtung herbeizuführen, und solche die im Vorwege von einer angemessenen Betrachtung ablenken, sollten in unmittelbarer Umgebung eines Mahnmals vermieden werden.
Solch einen vermeidbaren Einfluss stellen die an den umliegenden Straßenlaternen angebrachten Webetafeln dar.
Die Bestimmung einer Werbung ist die Lenkung der Aufmerksamkeit auf sich, die notwendigerweise eine Ablenkung von anderen Ereignissen als Voraussetzung hat. Diese Funktion steht im Widerspruch zu dem aufgestellten Mahnmal. Es soll gerade durch seine Anwesenheit und die dadurch intendierte Betrachtung zum Nachdenken über die Mahnung anregen und zum Erinnern ermahnen. Die Werbetafeln vermindern durch ihre beabsichtigte ablenkende Wirkung diesen Effekt.
Ihr Einfluss ist auch vermeidbar. Die Vermeidbarkeit ergibt sich aus einer Abwägung zwischen der Bedeutung des Mahnmals zum einen, und der Notwendigkeit der Werbung zum anderen. Das Mahnmal für das Gedenken an die währen der Zeit des Nationalsozialismus in Berlin deportierten Juden ist in seiner Funktion und in seiner Aussage in jeder Hinsicht bedeutender als die Webetafel. Es erinnert an vergangene Verbrechen um künftige zu verhindern. Ihr ist daher ein wesentlich höherer Bedeutungsgehalt zuzumessen als der Werbetafel, die lediglich auf nahliegende Einkaufsmöglichkeiten hinweist.
Aus Sicht der 6. Abteilung der SPD ist daher zum Zwecke einer würdigen und ungestörten Wirkung des Mahnmals das Abbringen der Werbetafeln geboten."
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